Verursacht Aspartam Gehirntumore – wahr oder nicht?
Der künstliche Süßstoff und Zuckerersatz Aspartam wurde erstmals im Jahr 1974 zur Verwendung in Lebensmitteln zugelassen. Seitdem haben Wissenschaftler Hunderte von Studien durchgeführt und kamen zu dem Schluss, dass er in moderaten Mengen gesundheitlich unbedenklich ist.
Dennoch glauben viele Menschen weiterhin, dass dieser Süßstoff Krebs verursachen kann – darunter auch Tumore des Nervensystems. Warum diese Bedenken entstanden sind und ob man Aspartam tatsächlich meiden sollte, zeigen folgende Fakten:
Aspartam ist ein kalorienarmer Süßstoff, der etwa 200-mal süßer ist als Zucker. Daher wird er nur in sehr kleinen Mengen Lebensmitteln zugesetzt, was deren Kaloriengehalt reduziert.
Aspartam ist jedoch hitzeempfindlich und eignet sich nur für kalte Speisen und Getränke, wie z. B. Eis, Limonaden, Joghurt oder Kaugummis. Außerdem findet man ihn in Zahnpasta, Arzneisäften und als eigenständigen Süßstoff.
Der Verdacht auf Gehirntumore
Im Jahr 1996 wurde eine Studie veröffentlicht, in der die Autoren behaupteten, dass die Zunahme bösartiger Gehirntumore mit dem Konsum von Aspartam zusammenhängen könnte. Als Beleg nannten sie Tierversuche, bei denen Ratten unter hohen Dosen häufiger solche Tumore entwickelten.
Später wurde diese Veröffentlichung wegen methodischer Fehler kritisiert, und nachfolgende Studien konnten keinen Zusammenhang zwischen Aspartam und Gehirntumoren nachweisen – weder bei Tieren noch beim Menschen.
Weitere Untersuchungen am Menschen bestätigten, dass es keinen Nachweis für einen Zusammenhang zwischen Aspartam und Nervensystemkrebs gibt. Einzelne Beobachtungsstudien wiesen allerdings darauf hin, dass Menschen mit hohem Konsum von aspartamhaltigen Lebensmitteln etwas häufiger Leberkrebs entwickelten.
Diese Daten stammen jedoch nicht aus klinischen Studien, und der Zusammenhang könnte auch durch andere Lebensgewohnheiten erklärt werden – z. B. eine insgesamt ungesündere Lebensweise bei Vielkonsumenten süßer Softdrinks.
Klassifizierung durch die WHO
Aufgrund widersprüchlicher Studienergebnisse wurde Aspartam im Jahr 2023 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) in Gruppe 2B eingeordnet – das bedeutet: „Möglicherweise krebserregend für den Menschen“
In derselben Gruppe befinden sich auch Stoffe wie Chlorogensäure (z. B. in Kaffee) und Aloe-Blattextrakte. Auch hier fehlen eindeutige Belege für eine krebserregende Wirkung.
Zum Vergleich:
- Rotes Fleisch fällt in Gruppe 2A („wahrscheinlich krebserregend“),
- Tabakrauch, Alkohol und UV-Strahlung gehören zur Gruppe 1 („nachweislich krebserregend“).
Fazit: Vorsicht ja, Panik nein
Die Entscheidung, Aspartam als potenziell krebserregend einzustufen, war eine Vorsichtsmaßnahme, um auf weiteren Forschungsbedarf hinzuweisen – nicht das Ergebnis eines eindeutigen Krebsnachweises. Laut der US-amerikanischen FDA zählt Aspartam zu den am besten untersuchten Lebensmittelzusatzstoffen. Über 100 Studien unabhängiger Institutionen kamen zu dem Schluss:
Aspartam gilt in moderaten Mengen als unbedenklich für gesunde Menschen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine tägliche Höchstmenge von 40 mg pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt.
Für eine Person mit 70 kg Körpergewicht entspricht das rund 20 Dosen Limonade pro Tag – ein Wert, der im normalen Alltag kaum erreicht wird.
Tatsächlich liegt die durchschnittliche Aufnahme mit etwa 4,9 mg/kg bei nur rund 10 % der empfohlenen Höchstmenge.
Ausnahme: Menschen mit Phenylketonurie
Aspartam enthält die Aminosäure Phenylalanin, die im Körper an der Produktion von Neurotransmittern (z. B. Dopamin, Adrenalin) beteiligt ist.
Bei Menschen mit Phenylketonurie – einer seltenen genetischen Erkrankung – kann diese Substanz nicht richtig abgebaut werden und sammelt sich im Körper an. Das kann zu schweren Nervenschäden führen. Deshalb müssen alle Produkte mit Aspartam deutlich als Quelle von Phenylalanin gekennzeichnet sein.

